Hallöchen, ich bin mal wieder über etwas gestolpert, das für einige hier interessant sein könnte. Ich stöbere ja af Grund meiner doppelt positiven Diagnose Chlamydia + Borrelien immer wieder an beiden Stellen. Dabei finde ich immer wieder Hinweise darauf, dass es eine Verbindung geben könnte. Auch gibt es inzwischen immer mehr Hinweise, dass es ähnlich Übertragungswege gibt. Wenn das so ist, dass Chlamydia auch von verschiedenen Insekten übertragen werden kann, hieße das, dass es in der Unfallversicherung eingeschlossen sein kann. Hier mal ein Link zu einem Bericht des MDR:
http://www.mdr.de/sachsenspiegel/2040249.html
Was die gängige Rechtssprechung zu alten Versicherungsverträgen betrifft, sind sich die OLG uneins, aber es scheint, als ob sich ein diesbezüglicher Streit lohnen könnte.
http://www.bundderversicherten.de/bdv/bdvakt/mi20060612.htm
Schwerpunkt der Argumentation erfolgreicher Anwälte scheint zu sein, damit zu argumentieren, dass ein Insektenbiss „ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis“ ist. Und wenn die Wissenschaft meint, dass Chlamydien auch von Insekten übertragen werden können, sollte das auch dafür anwendbar sein.
LG Janina